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   BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 31/94   

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https://dejure.org/1995,4929
BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 31/94 (https://dejure.org/1995,4929)
BSG, Entscheidung vom 18.10.1995 - 6 RKa 31/94 (https://dejure.org/1995,4929)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 31/94 (https://dejure.org/1995,4929)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechenbarkeit - Beratung - Überweisungsauftrag - Radiologe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechenbarkeit von Beratungs- und Erörterungsleistungen durch einen aufgrund Überweisungsauftrages tätig gewordenen Radiologen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 27/84

    Entscheidung des Prüfungs-oder Beschwerdeausschusses - Anfechtung durch den

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 31/94
    Mit Urteil vom 15. April 1986 (BSGE 60, 69 ff. = SozR 2200 § 368n Nr. 42) hat der Senat entschieden, daß die Frage, ob und ggf welche Beratungsleistungen neben Auftragsleistungen erbracht werden können, Gegenstand eines Honorarberichtigungsverfahrens zwischen der KÄV und dem einzelnen Kassen- oder Vertragsarzt ist.
  • BSG, 08.07.1981 - 6 RKa 3/79
    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 31/94
    Diese Bindung, die auch in § 19 Abs. 3 BMV-Ä in der bis zum 30. September 1990 geltenden Fassung normiert war, steht mit bundesrechtlichen Vorgaben in Einklang, wie der Senat bereits mit Urteil vom 8. Juli 1981 - 6 RKa 3/79 (USK 81118) - entschieden hat.
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

    Bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 159 Abs. 1 Ziff. 2 SGG ist die Beachtung prozeßökonomischer Gesichtspunkte zulässig und geboten (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1988, 125 f), und es ist nicht erkennbar, weshalb der Kläger durch das Verfahren des LSG benachteiligt worden sein könnte (vgl. auch Senatsurteil vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 31/94 -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 17.08.2020 - B 14 AS 240/19 B

    Bemessung eines Gebührenanspruchs eines Rechtsanwalts für Vertretung in eigenen

    Dabei kann dahinstehen, ob das LSG von einer Zurückverweisung in die 1. Instanz im Hinblick auf die beschränkten Zurückverweisungsgründe nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG auch bei einem wesentlichen Verfahrensmangel absehen kann, solange eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme nicht notwendig ist (vgl nur BSG vom 18.10.1995 - 6 RKa 31/94 - SozR 3-2500 § Nr. 8 S 27) oder ob etwas anderes in Betracht zu ziehen sein kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen nach der Rechtsprechung des BSG ausnahmsweise eine Zurückverweisung in die Berufungsinstanz in Betracht kommt und die Zurückverweisung im Berufungsverfahren ausdrücklich beantragt (vgl nur BSG vom 9.9.1998 - B 6 KA 34/98 B - juris RdNr 6) worden war (vgl hierzu letztens BVerfG vom 21.11.2018 - 1 BvR 436/17 - NJW 2019, 505 RdNr 15) .
  • BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B

    Zurückverweisung an die Vorinstanz im sozialgerichtlichen Verfahren, Fehlen von

    Insbesondere wird auch nicht deutlich, weshalb er durch diese Verfahrensweise des LSG in rechtserheblicher Weise benachteiligt worden sein könnte (vgl auch BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 8).
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 189/19 B

    Existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II

    Dabei kann dahinstehen, ob das LSG von einer Zurückverweisung in die 1. Instanz im Hinblick auf die beschränkten Zurückverweisungsgründe nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG auch bei einem wesentlichen Verfahrensmangel absehen kann, solange - was hier naheliegen könnte - eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme nicht notwendig ist (vgl nur BSG vom 18.10.1995 - 6 RKa 31/94 - SozR 3-2500 § Nr. 8 S 27) oder ob ausnahmsweise etwas anderes gelten kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen nach der Rechtsprechung des BSG ausnahmsweise eine Zurückverweisung in die Berufungsinstanz in Betracht kommt und die Zurückverweisung im Berufungsverfahren ausdrücklich beantragt (vgl nur BSG vom 9.9.1998 - B 6 KA 34/98 B - RdNr 6) worden war (vgl hierzu letztens BVerfG vom 21.11.2018 - 1 BvR 436/17 - NJW 2019, 505 RdNr 15) .
  • BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95

    Arztgruppen - Zulassung zum Arzt - Rechtliche Schwierigkeiten - Grobe

    Bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen des § 159 Abs. 1 Ziff 2 SGG ist die Beachtung prozeßökonomischer Gesichtspunkte zulässig und geboten, und es ist nicht erkennbar, weshalb die Klägerin durch das Verfahren des LSG benachteiligt worden sein könnte (vgl Senatsurteile vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 31/94 - <SozR 3-2500 § 87 Nr. 8 S 27> und vom 15. November 1995 - 6 RKa 58/94 - <SozR 3-1300 § 16 Nr. 1>).
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 351/19 B

    Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen

    Dabei kann dahinstehen, ob das LSG von einer Zurückverweisung in die 1. Instanz im Hinblick auf die beschränkten Zurückverweisungsgründe nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG auch bei einem wesentlichen Verfahrensmangel absehen kann, solange - wie hier - eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme nicht notwendig ist (vgl nur BSG vom 18.10.1995 - 6 RKa 31/94 - SozR 3-2500 § Nr. 8 S 27) oder ob ausnahmsweise etwas anderes gelten kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen nach der Rechtsprechung des BSG im Verhältnis zwischen Revisions- und Berufungsinstanz ausnahmsweise eine Zurückverweisung an das LSG in Betracht kommt und die Zurückverweisung im Berufungsverfahren ausdrücklich beantragt (vgl nur BSG vom 9.9.1998 - B 6 KA 34/98 B - RdNr 6) worden war (vgl hierzu letztens BVerfG vom 21.11.2018 - 1 BvR 436/17 - NJW 2019, 505 RdNr 15) .
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 339/19 B

    Existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II

    Dabei kann dahinstehen, ob das LSG von einer Zurückverweisung in die 1. Instanz im Hinblick auf die beschränkten Zurückverweisungsgründe nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG auch bei einem wesentlichen Verfahrensmangel absehen kann, solange - was hier naheliegen könnte - eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme nicht notwendig ist (vgl nur BSG vom 18.10.1995 - 6 RKa 31/94 - SozR 3-2500 § Nr. 8 S 27) oder ob ausnahmsweise etwas anderes gelten kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen nach der Rechtsprechung des BSG ausnahmsweise eine Zurückverweisung in die Berufungsinstanz in Betracht kommt und die Zurückverweisung im Berufungsverfahren ausdrücklich beantragt (vgl nur BSG vom 9.9.1998 - B 6 KA 34/98 B - RdNr 6) worden war (vgl hierzu letztens BVerfG vom 21.11.2018 - 1 BvR 436/17 - NJW 2019, 505 RdNr 15) .
  • BSG, 26.06.2013 - B 5 RS 22/13 B
    Ebenso fehlt jeglicher Vortrag dazu, aufgrund welchen Verfahrensmangels welche "umfassende und aufwändige Beweisaufnahme notwendig" gewesen sein sollte und warum der Entschluss des LSG, in der Sache selbst zu entscheiden, die Klägerin in rechtserheblicher Weise benachteiligt haben könnte (vgl BSG Beschluss vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B - Juris RdNr 8; BSG Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 31/94 - SozR 3-2500 § 87 Nr. 8).
  • BSG, 17.08.2020 - B 14 AS 328/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG v. 17.08.2020 B 14 AS 242/19 B

    Dabei kann dahinstehen, ob das LSG von einer Zurückverweisung in die 1. Instanz im Hinblick auf die beschränkten Zurückverweisungsgründe nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG auch bei einem wesentlichen Verfahrensmangel absehen kann, solange eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme nicht notwendig ist (vgl nur BSG vom 18.10.1995 - 6 RKa 31/94 - SozR 3-2500 § Nr. 8 S 27) oder ob etwas anderes in Betracht zu ziehen sein kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen nach der Rechtsprechung des BSG ausnahmsweise eine Zurückverweisung in die Berufungsinstanz in Betracht kommt und die Zurückverweisung im Berufungsverfahren ausdrücklich beantragt (vgl nur BSG vom 9.9.1998 - B 6 KA 34/98 B - juris RdNr 6) worden war (vgl hierzu letztens BVerfG vom 21.11.2018 - 1 BvR 436/17 - NJW 2019, 505 RdNr 15) .
  • BSG, 17.08.2020 - B 14 AS 387/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG v. 17.08.2020 B 14 AS 242/19 B

    Dabei kann dahinstehen, ob das LSG von einer Zurückverweisung in die 1. Instanz im Hinblick auf die beschränkten Zurückverweisungsgründe nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG auch bei einem wesentlichen Verfahrensmangel absehen kann, solange eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme nicht notwendig ist (vgl nur BSG vom 18.10.1995 - 6 RKa 31/94 - SozR 3-2500 § Nr. 8 S 27) oder ob etwas anderes in Betracht zu ziehen sein kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen nach der Rechtsprechung des BSG ausnahmsweise eine Zurückverweisung in die Berufungsinstanz in Betracht kommt und die Zurückverweisung im Berufungsverfahren ausdrücklich beantragt (vgl nur BSG vom 9.9.1998 - B 6 KA 34/98 B - juris RdNr 6) worden war (vgl hierzu letztens BVerfG vom 21.11.2018 - 1 BvR 436/17 - NJW 2019, 505 RdNr 15) .
  • LSG Bayern, 29.08.2001 - L 12 KA 62/00

    Rechtmäßigkeit einer bestimmten Honorarverteilung; Teilnahme als hausärztlicher

  • BSG, 17.08.2020 - B 14 AS 242/19 B

    Fehlendes qualifiziertes Rechtsschutzinteresse für einen Unterlassungsanspruch

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